Die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 18.11.2013, Az.
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 764,20 Euro festgesetzt.
I.
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