Auf die sofortige Beschwerde vom 11. September 2019 der Beteiligten zu 2 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 26. August 2019 aufgehoben.
II.Die von dem Beteiligten zu 1 an die Beteiligte zu 2 zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 3.832,75 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit 1. April 2019.
I.
Die Beteiligte zu 2 ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
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