Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 19.11.2018 sind von der Klägerin 856,56 € - achthundertsechsundfünfzig Euro und sechsundfünfzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.11.2018 an die Beklagte zu 2) zu erstatten.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben
I.
Die Parteien streiten um die Festsetzung von Kosten.
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