Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.08.2019 dahingehend abgeändert, dass die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten € 4.301,45 (statt: € 5.440,43) nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.06.2019 betragen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Beschwerdewert beträgt € 1.172,58.
I.
Die Klägerin ist eine mit einem bayerischen Automobilkonzern in Verbindung stehende und bundesweit tätige Bank mit Geschäftssitz in München; sie hat den in der Nähe von München wohnhaften Beklagten aus einem KFZ-Leasingvertrag in Anspruch genommen; aufgrund einer im Vertragstext der Klägerin enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung wurde der Rechtsstreit gegen den Beklagten, der Kaufmann ist, vor dem Landgericht München I geführt.
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