Die sofortige Beschwerde der Antragssteller gegen den Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 06.05.2019 -
Die Antragssteller tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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