Die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt Friedrich Droste X. gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 1. Juni 2015 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat Rechtsanwalt Droste X. zu tragen.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|