I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer, die die von der Antragstellerin zu erstattenden Auslagen der Antragsgegnerin im vorausgegangenen Nachprüfungsverfahren auf 10.801,92 EUR festgesetzt hat. Die Antragstellerin will die Herabsetzung auf 5.412,56 EUR erreichen.
II. Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet.
Die Vergabekammer hat die Kosten aus einem Gegenstandswert von 1.013.457,00 EUR wie folgt errechnet:
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2400 VV RVG, Faktor 2,0 9.292,00 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR 9.312,00 EUR
Umsatzsteuer 1.489,92 EUR 10.801,92 EUR
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|