Schweigen auf eine Mitteilung des Gerichts als konkludente Erledigungserklärung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2003 - Aktenzeichen I-9 W 12/03
DRsp Nr. 2004/8836
Schweigen auf eine Mitteilung des Gerichts als konkludente Erledigungserklärung
»Schweigen stellt jedenfalls seit dem In-Kraft-Treten des § 269ZPO in der Fassung vom 27. Juli 2001 keine konkludente Erledigungserklärung i.S.d. § 91aZPO dar, auch wenn das Gericht der Partei mitgeteilt hat, es gehe ohne gegenteilige Stellungnahme davon aus, dass sie sich der Erledigungserklärung des Gegners anschließe.«