OLG Celle - Beschluss vom 22.05.2001
4 U 207/00
Normen:
BRAGO § 25 § 27 ;

Schreibauslagen - Aktenauszug des Berufungsanwalts - fehlende Handakten erster Instanz

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2001 - Aktenzeichen 4 U 207/00

DRsp Nr. 2001/9238

Schreibauslagen - Aktenauszug des Berufungsanwalts - fehlende Handakten erster Instanz

»Fertigt der Berufungsanwalt einen Aktenauszug aus den Gerichtsakten, weil der erstinstanzliche Anwalt ihm die Handakten nicht übermittelt hat, können die dadurch entstandenen Kopiekosten nicht als Schreibauslagen im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO behandelt werden.«

Normenkette:

BRAGO § 25 § 27 ;

Gründe: