Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 1) 1.545,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz aus 3.600,00 EUR für den Zeitraum vom 16.10.2007 bis 22.11.2007 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.545,55 seit dem 26.04.2008 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 2) 1.425,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2008 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger Anwaltskosten in Höhe von 316,18 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 1) 8%, die Klägerin zu 2) 28% und die Beklagten als Gesamtschuldner 64%.
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