SchlHOLG - Beschluß vom 31.10.1996 (9 W 151/96) - DRsp Nr. 1997/6098
SchlHOLG, Beschluß vom 31.10.1996 - Aktenzeichen 9 W 151/96
DRsp Nr. 1997/6098
Die Aufrechnung der Landeskasse ist wirksam, wenn der Angekl erst danach seinen Erstattungsanspruch an den Verteidiger abtritt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).