SchlHOLG - Beschluß vom 30.07.1997 (1 Str. 114/97) - DRsp Nr. 1998/405
SchlHOLG, Beschluß vom 30.07.1997 - Aktenzeichen 1 Str. 114/97
DRsp Nr. 1998/405
»Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfaßt auch die Befugnis zur Vertretung bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche des Verletzten. Einer zusätzlichen Bestellung bedarf es insoweit nicht.«