»Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtspr. vertritt der Senat nunmehr die in Rechtspr. .. sowie Literatur .. [folgen jeweils Hinw.] herrschende Meinung, daß der Verteidiger, der sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch - wie hier Ä im gerichtlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung, tätig geworden ist, Anspruch auf zwei Gebühren aus § 84 BRAGO [
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