»Rechtsgrundlage für den Gebührenanspruch des dem Nebenkläger beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ist § 102 BRAGO [
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|