OLG Braunschweig - Urteil vom 19.03.2001
7 U 97/00
Normen:
BGB § 765 § 767 ;
Fundstellen:
OLGReport-Braunschweig 2001, 196
Vorinstanzen:
LG Göttingen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 99/00

Schadensersatzansprüche wegen Geltendmachung einer nicht bestehenden Bürgschaft

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 7 U 97/00

DRsp Nr. 2004/14755

Schadensersatzansprüche wegen Geltendmachung einer nicht bestehenden Bürgschaft

1. Wer einen nicht existenten Bürgschaftsanspruch geltend macht, verstößt gegen seine aus § 242 BGB auf den Grundsätzen von Treu und Glauben beruhende Verpflichtung, den Vertragspartner bei der Durchführung des Vertrages nicht zu schädigen. 2. Jedoch bleibt hiervon das Recht unberührt, sich eines Anspruchs zu berühmen. Die Rechtsverteidigungskosten hiergegen sind nur zu erstatten, wenn deliktische oder vertragliche Ansprüche bestehen.

Normenkette:

BGB § 765 § 767 ;
Vorinstanz: LG Göttingen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 99/00
Fundstellen
OLGReport-Braunschweig 2001, 196