Schadensersatzansprüche wegen Geltendmachung einer nicht bestehenden Bürgschaft
OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 7 U 97/00
DRsp Nr. 2004/14755
Schadensersatzansprüche wegen Geltendmachung einer nicht bestehenden Bürgschaft
1. Wer einen nicht existenten Bürgschaftsanspruch geltend macht, verstößt gegen seine aus § 242BGB auf den Grundsätzen von Treu und Glauben beruhende Verpflichtung, den Vertragspartner bei der Durchführung des Vertrages nicht zu schädigen.2. Jedoch bleibt hiervon das Recht unberührt, sich eines Anspruchs zu berühmen. Die Rechtsverteidigungskosten hiergegen sind nur zu erstatten, wenn deliktische oder vertragliche Ansprüche bestehen.