Die Rechtsbeschwerde der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 24. Februar 2015 - 1 W 38/14 - wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 37%, der Drittwiderbeklagte 63%.
Beschwerdewert: bis 4.000 €
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