BGH - Urteil vom 21.07.2016
IX ZR 57/15
Normen:
BGB § 627 Abs. 1; BGB § 628 Abs. 1 S. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall; VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 6; RVG § 9; RVG § 21;
Fundstellen:
BB 2016, 1922
FamRZ 2016, 1769
MDR 2016, 1233
NJW 2016, 9
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 26.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 34/12
OLG Frankfurt/Main, vom 03.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 52/14

Rückzahlungsbegehren geleisteten Anwaltshonorars; Anrechnung der bereits entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht

BGH, Urteil vom 21.07.2016 - Aktenzeichen IX ZR 57/15

DRsp Nr. 2016/13672

Rückzahlungsbegehren geleisteten Anwaltshonorars; Anrechnung der bereits entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht

a) Nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird die bereits entstandene Verfahrensgebühr dann nicht auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren angerechnet, wenn die Partei sich von einem anderen Anwalt vertreten lässt.b) Hatte sich die Partei im ersten Berufungsverfahren von einer Sozietät vertreten lassen und lässt sie sich im zweiten Berufungsverfahren aufgrund eines neuen Anwaltsvertrages von einem Einzelanwalt vertreten, findet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr auch dann nicht statt, wenn der Einzelanwalt im ersten Berufungsverfahren der Sozietät angehört und die Sache namens der Sozietät bearbeitet hatte.

Tenor

Die Revisionen des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2015 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner 37 v.H. und der Kläger allein weitere 63 v.H.

Normenkette:

BGB § 627 Abs. 1; BGB § 628 Abs. 1 S. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall; VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 6; RVG § 9; RVG § 21;

Tatbestand