In dem Rechtsstreit
wegen Forderung
erlässt der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... und die Richter am Oberlandesgericht ... und ... im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze eingereicht werden konnten bis 30.09.2008, folgendes Endurteil:
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.03.2008 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 7.900,09 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 24.01.2008 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/5 und der Beklagte 4/5.
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