I. Der in H. ansässige Antragsteller vermietete eine Wohnung in B. an die Antragsgegnerin. In einem Rechtsstreit über gegenseitige Ansprüche aus dem Mietverhältnis schlossen die Parteien im Berufungsrechtszug vor dem Landgericht Berlin einen Vergleich, in dem der Antragsteller 1/4 und die Antragsgegnerin 3/4 der Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen und des Vergleichs übernahmen.
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