I.
Die Klägerin ist ein bundesweit tätiges Mietwagenunternehmen mit Sitz in Hamburg. Sie hat eine eigene Rechtsabteilung. Im Erkenntnisverfahren verlangte sie von dem Beklagten Schadensersatz i. H. v. 29.265,00 DM. Zur Begründung trug sie vor, der Beklagte habe sich - als Ferienarbeiter bei der Niederlassung eines großen PKW-Herstellers - in den Besitz eines ihrer Mietfahrzeuge gebracht und bei einer Schwarzfahrt schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht.
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