OLG München - Beschluss vom 09.04.2010
6 W 1131/10
Normen:
UrhG § 16 Abs. 1; UrhG § 23; ZPO § 91a; ZPO § 114 S. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 22.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 16725/09

Reichweite im Internet; Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts an einer kartografischen Darstellung, da der Ausdruck aus dem Kartenbestand der Klägerin in sämtlichen Details mit dem beanstandeten, auf einer Internetseite zugänglich gemachten Kartenmaterial übereinstimmt

OLG München, Beschluss vom 09.04.2010 - Aktenzeichen 6 W 1131/10

DRsp Nr. 2010/22436

"Reichweite im Internet"; Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts an einer kartografischen Darstellung, da der Ausdruck aus dem Kartenbestand der Klägerin in sämtlichen Details mit dem beanstandeten, auf einer Internetseite zugänglich gemachten Kartenmaterial übereinstimmt

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 22.2.2010 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

UrhG § 16 Abs. 1; UrhG § 23; ZPO § 91a; ZPO § 114 S. 1;

Gründe:

I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Landgerichts München I vom 22.22010 verwiesen, mit dem der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgewiesen wurde.