Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 22.2.2010 wird zurückgewiesen.
I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Landgerichts München I vom 22.22010 verwiesen, mit dem der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgewiesen wurde.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|