OLG Koblenz - Beschluss vom 13.06.2007
4 W 393/07
Normen:
ZPO § 3 ;

Regelstreitwert von 10.000,- EUR bei durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstreitigkeiten

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 4 W 393/07

DRsp Nr. 2007/12092

Regelstreitwert von 10.000,- EUR bei durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstreitigkeiten

»Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren beträgt der Streitwert 10.000,-- EUR. Der Streitwert ergibt sich nicht aus einer schematischen Addition eines für jede Verletzungshandlung anzusetzenden Mindestbetrages. Führt eine Gesamtbetrachtung zu der Einschätzung, dass insgesamt eine einfache bis durchschnittliche Streitigkeit vorliegt, besteht auch bei zahlreichen Verletzungshandlungen und einem infolge dessen umfangreichen Antrag kein Grund, von dem Regelwert abzuweichen (vgl. auch 4 W 390/07, 4 W 391/07 vom 13.06.2007).«

Normenkette:

ZPO § 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beschwerde hat zum Teil Erfolg. Der vom Landgericht auf 7.500,00 EUR festgesetzte Streitwert ist auf 10.000,00 EUR heraufzusetzen.