OLG Saarbrücken - Beschluss vom 06.01.2000
5 W 410/99
Normen:
GVG § 17a Abs. 2 ; ZPO § 937 ;
Fundstellen:
ZUM-RD 2000, 542

Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2000 - Aktenzeichen 5 W 410/99

DRsp Nr. 2005/14461

Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung

»Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung im gemeinsamen Fernsehprogramm sind bürgerlich-rechtlicher Natur.«

Normenkette:

GVG § 17a Abs. 2 ; ZPO § 937 ;
Fundstellen
ZUM-RD 2000, 542