Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2000 - Aktenzeichen 5 W 410/99
DRsp Nr. 2005/14461
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung
»Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung im gemeinsamen Fernsehprogramm sind bürgerlich-rechtlicher Natur.«