I. Zwischen den Parteien schwebt das Scheidungsverbundverfahren, in dessen Rahmen die Antragstellerin auch Auskunft über das Endvermögen des Antragsgegners begehrt.
Das Amtsgericht - Familiengericht - entschied durch Teilurteil wie folgt:
"Der Antragsgegner wird verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe sämtlicher im Besitz der Antragstellerin befindlichen Geschäfts- und Privatunterlagen des Antragsgegners Auskunft über den Stand seines Endvermögens per 23.08.1991 zu erteilen und zwar durch Vorlage einer zusammengefaßten Aufstellung nebst Belegen, die insbesondere zu enthalten hat ... ."
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|