Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 55,-- DM verurteilt. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten, der seinen Freispruch, hilfsweise die Verhängung einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 50,-- DM erstrebt hatte, mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,-- DM verurteilt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat es dem Angeklagten auferlegt. Gegen die Kostenentscheidung wendet sich der Angeklagte mit der sofortigen Beschwerde.
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