Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung eines Geheimhaltungsinteresses
BGH, Urteil vom 04.07.1997 - Aktenzeichen V ZR 208/96
DRsp Nr. 1997/6939
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung eines Geheimhaltungsinteresses
»Der zur Auskunft verurteilte Vorkaufsverpflichtete kann eine Erhöhung der Beschwer nicht mit einem zusätzlichen Geheimhaltungsinteresse begründen, das er aus der Gefahr des Rückgriffs eines Dritten (hier: Käufer) herleitet.«