1. Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Vertragshändlervertrag zustande gekommen ist, durch den der Beklagten in Deutschland das Alleinvertriebsrecht für die Produkte der in Italien ansässigen Klägerin eingeräumt wurde. Die Beklagte nimmt die Klägerin - widerklagend - auf Schadensersatz wegen Verletzung ihres angeblichen Alleinvertriebsrechts in Anspruch und verlangt im Wege der Stufenklage unter anderem Auskunft über die von der Klägerin getätigten Direktgeschäfte in Deutschland. Durch Teilurteil des Landgerichts wurde die Klägerin verurteilt, "der Beklagten Auskunft über alle von ihr in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 in Deutschland abgeschlossenen Geschäfte zu erteilen, insbesondere folgende Daten anzugeben:
- Name und Anschrift des Kunden,
- Vertragsdatum,
- Zahl und Art der verkauften Gegenstände
- vereinbarter Preis."
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