BGH - Urteil vom 08.10.1997
XII ZR 232/96
Normen:
ZPO §§ 2, 3 ;

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Urteil vom 08.10.1997 - Aktenzeichen XII ZR 232/96

DRsp Nr. 1998/250

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

1. Für die Bemessung des Beschwerdewertes ist bei einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft auf seiten des zur Auskunftserteilung verurteilten Beklagten dessen Interesse maßgebend ist, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür ist regelmäßig der Aufwand an Zeit und Kosten zu berücksichtigen, den die Auskunftserteilung verursacht, während der Wert des mit der Auskunft verfolgten Hauptanspruches außer Betracht bleibt

Normenkette:

ZPO §§ 2, 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger, Sohn des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe, nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Der Beklagte ist geschäftsführender Gesellschafter einer Computerfirma.

Das Amtsgericht hat durch Teilurteil vom 3. August 1995 den Beklagten verurteilt,

" Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer geschlossenen und systematischen Aufstellung über

a) seine Bruttoeinkünfte nebst Abzügen für Steuern und Erläuterungen dieser Abzüge sowie Abzüge für Kranken-, Alters- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge als geschäftsführender Gesellschafter seiner Firma I. GmbH, Soft- und Hardware, E. in B., für den Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1994 sowie