Der Kläger, Sohn des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe, nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Der Beklagte ist geschäftsführender Gesellschafter einer Computerfirma.
Das Amtsgericht hat durch Teilurteil vom 3. August 1995 den Beklagten verurteilt,
" Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer geschlossenen und systematischen Aufstellung über
a) seine Bruttoeinkünfte nebst Abzügen für Steuern und Erläuterungen dieser Abzüge sowie Abzüge für Kranken-, Alters- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge als geschäftsführender Gesellschafter seiner Firma I. GmbH, Soft- und Hardware, E. in B., für den Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1994 sowie
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