Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Fortsetzung eines Krankenversicherungsvertrages zu unveränderten Bedingungen
BGH, Beschluß vom 23.06.2004 - Aktenzeichen IV ZR 186/03
DRsp Nr. 2004/11755
Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Fortsetzung eines Krankenversicherungsvertrages zu unveränderten Bedingungen
»Zur Höhe der Beschwer, wenn in der Krankenversicherung statt eines Tarifwechsels wegen Umzugs des Versicherungsnehmers ins Ausland die Fortsetzung des Versicherungsvertrages zu unveränderten Bedingungen beantragt wird.«