BGH - Urteil vom 04.10.1999
II ZR 41/99
Normen:
ZPO § 511a;
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Rechtsmittelbeschwer bei Erteilung eines Spielerpasses

BGH, Urteil vom 04.10.1999 - Aktenzeichen II ZR 41/99

DRsp Nr. 1999/10549

Rechtsmittelbeschwer bei Erteilung eines Spielerpasses

Das Interesse eines Sportverbandes daran, daß ein aus dem Ausland stammender Spieler keine unbestimmte Spielberechtigung erhält, übersteigt die Berufungssumme von 1.500 DM.

Normenkette:

ZPO § 511a;

Tatbestand:

Der Kläger zu 2 (nachfolgend: Kläger) ist slowakischer Staatsbürger. Er spielt bei dem Zweitligisten TSV Ö. e.V. (früherer Kläger zu 1) Handball.

Der Beklagte ist der nationale Sportverband für den Handballsport in Deutschland und Ausrichter der Handballbundesliga. Der Kläger begehrt von ihm einen Spielausweis ohne einen auf seine ausländische Staatsbürgerschaft hinweisenden Zusatz.