Das Berufungsgericht hat den Wert der Beschwer durch Addition des vom Landgericht zuerkannten Betrags der Klagforderung (48.683,46 DM) und des mit der Widerklage geltend gemachten Betrags (3.083,11 DM) ermittelt und mit 51.766,57 DM festgesetzt. Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden:
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