OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.08.2006
20 W 336/06
Normen:
KostO § 14 Abs. 5 Satz 1 § 31 Abs. 3 Satz 5 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 7/06

Rechtsmittel gegen Festsetzung des Geschäftswerts nach vereinfachtem Sachwertverfahren - weitere Beschwerde im FGG-Verfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.08.2006 - Aktenzeichen 20 W 336/06

DRsp Nr. 2006/26274

Rechtsmittel gegen Festsetzung des Geschäftswerts nach vereinfachtem Sachwertverfahren - weitere Beschwerde im FGG -Verfahren

»1. Im Wertfestsetzungsverfahren nach § 31 KostO ist der Senat an die Zulassung bzw. Nichtzulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht gebunden. 2. Eine außerordentliche Beschwerde findet auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mehr statt.«

Normenkette:

KostO § 14 Abs. 5 Satz 1 § 31 Abs. 3 Satz 5 ;

Entscheidungsgründe: