LG Berlin - Beschluß vom 11.12.1998
84 T 732/98
Normen:
BRAGO § 15 ; RVG § 21 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
JurBüro 1999, 188
MDR 1999, 385
NJW-RR 1999, 651
Rpfleger 1999, 239

Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenurteil und Zurückverweisung

LG Berlin, Beschluß vom 11.12.1998 - Aktenzeichen 84 T 732/98

DRsp Nr. 2004/6500

Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenurteil und Zurückverweisung

Hat das Gericht erster Instanz ein Zwischenurteil über den Grund des Klageanspruchs erlassen, liegt auch dann kein Fall des § 15 Abs. 1 BRAGO vor, wenn das Verfahren über den Betrag erst fortgesetzt wird, nachdem eine Berufung gegen das Zwischenurteil als unbegründet zurückgewiesen worden ist.

Normenkette:

BRAGO § 15 ; RVG § 21 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
JurBüro 1999, 188
MDR 1999, 385
NJW-RR 1999, 651
Rpfleger 1999, 239