I.
Rechtsanwalt ... wurde dem Zeugen D in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin am 5. April 2005 gemäß § 68b StPO als Beistand beigeordnet. Mit Schriftsatz vom 6. April 2005 beantragte Rechtsanwalt ..., für seine Tätigkeit die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wie folgt festzusetzen:
Grundgebühr gemäß VV 4100132,00 Euro
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