KG - Beschluß vom 12.12.2002
2 W 102/02
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AGS 2003, 304
AnwBl 2003, 243
FamRZ 2004, 47
JurBüro 2003, 197

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für den Anfall der Beweisgebühr

KG, Beschluß vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 2 W 102/02

DRsp Nr. 2004/6330

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für den Anfall der Beweisgebühr

1. Der Anfall einer Beweisgebühr setzt nicht zwingend voraus, dass der Prozessbevollmächtigte an der Beweisaufnahme teilnimmt. 2. Vielmehr genügt es auch, wenn der Prozessbevollmächtigte eines Streithelfers telefonisch von einem Prozessbevollmächtigten der Hauptpartei über den Inhalt des Beweisbeschlusses und über den anstehenden Beweistermin unterrichtet wird, den Beweisbeschluss für sachgerecht erachtet und dann für die Streithelferin entscheidet, dass die Beweisaufnahme in seiner Abwesenheit stattfinden könne. [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
AGS 2003, 304
AnwBl 2003, 243
FamRZ 2004, 47
JurBüro 2003, 197