OLG Hamm - Beschluß vom 27.01.2000
23 W 671/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AGS 2000, 169

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für das Entstehen einer Beweisgebühr

OLG Hamm, Beschluß vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 23 W 671/99

DRsp Nr. 2004/6393

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für das Entstehen einer Beweisgebühr

Für die Entstehung der Beweisgebühr reicht es aus, wenn das Gericht tatsächlich in ein Beweisaufnahmeverfahren eingetreten ist, mag das auch zu Unrecht oder nicht in der gehörigen Form (hier: schriftliche Bitte an den Zeugen, zur Vermeidung seiner Einvernahme Unterlagen bei Gericht einzureichen) geschehen sein [Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen
AGS 2000, 169