KG - Beschluss vom 13.02.2006
3 Ws 463/05
Normen:
RVG -VV Nr. 4130;
Fundstellen:
AGS 2006, 375
NJ 2006, 516
RVGreport 2006, 352
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.08.2005

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung für das Entstehen der Verfahrensgebühr im Revisionsrechtszug

KG, Beschluss vom 13.02.2006 - Aktenzeichen 3 Ws 463/05

DRsp Nr. 2006/26687

Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung für das Entstehen der Verfahrensgebühr im Revisionsrechtszug

Hat die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil Revision eingelegt, aber noch nicht begründet, löst ein Schriftsatz des Verteidigers, in dem er allein darauf hinweist, die Urteilsgründe hielten rechtlicher Nachprüfung stand und die Verwerfung des Rechtsmittels beantragt, nicht die Verfahrensgebühr der Nr. 4130 VV- RVG aus.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4130;

Gründe:

I.

Der Beschwerdeführer hat aufgrund gerichtlicher Bestellung den ehemaligen Angeklagten verteidigt. Dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin zu einer deutlich hinter dem Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft zurückbleibenden Gesamtfreiheitsstrafe ist inzwischen dadurch rechtskräftig geworden, dass die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Revision zurückgenommen hat, ohne sie noch begründet zu haben.

Der Revision, von der der Beschwerdeführer durch einen auf der zugestellten Urteilsurkunde angebrachten Hinweis erfahren hat, ist der Beschwerdeführer vor der Zurücknahme sogleich noch mit einem Schriftsatz entgegengetreten, mit dem er mit der Begründung, die Urteilsgründe hielten rechtlicher Nachprüfung stand, die Verwerfung des Rechtsmittels beantragt hat. Dieses Tätigwerden im Revisionsverfahren will er vergütet sehen.