Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
OLG Stuttgart, Beschluß vom 21.07.2003 - Aktenzeichen 8 W 308/03
DRsp Nr. 2004/6459
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Wurde die Berufung nach § 522 Abs. 2ZPO durch Beschluss zurückgewiesen, entsteht auf Seiten des Berufungsbeklagten keine 13/10 Verhandlungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 2BRAGO); denn § 35BRAGO macht die Entstehung einer Verhandlungsgebühr ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich davon abhängig, dass eine solche Verhandlung vorgeschrieben ist und dass die Parteien auf ihre Durchführung verzichtet haben.