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2002
Sonstige
Sonstige
LG
LG Heilbronn
LG Heilbronn - Beschluß vom 05.09.2002
7 O 14/02
Normen:
BRAGO
§
35
;
VV-RVG Nr.
3104
Abs. 1 Nr.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 538
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei schriftlich geschlossenem Vergleich
LG Heilbronn,
Beschluß
vom 05.09.2002
- Aktenzeichen 7 O 14/02
DRsp Nr. 2004/6515
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei schriftlich geschlossenem Vergleich
Schließen die Parteien im schriftlichen Verfahren nach §
278
Abs.
6
ZPO
einen Vergleich, so entsteht gem. §
35
BRAGO
eine Verhandlungsgebühr.
Normenkette:
BRAGO
§
35
;
VV-RVG Nr.
3104
Abs. 1 Nr.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Hinweise:
Anmerkungen: Schneider, AGS 2003,
538
Fundstellen
AGS 2003, 538
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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