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2003
Sonstige
Sonstige
LG
LG Köln
LG Köln - Beschluß vom 03.02.2003
29 T 261/02
Normen:
BRAGO
§
35
;
VV-RVG Nr.
3104
Abs. 1 Nr.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 204
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren in einer WEG-Sache
LG Köln,
Beschluß
vom 03.02.2003
- Aktenzeichen 29 T 261/02
DRsp Nr. 2004/6521
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren in einer
WEG
-Sache
Bei einer Entscheidung in einer
WEG
-Sache ohne mündliche Verhandlung entsteht den beteiligten Anwälten keine Verhandlungsgebühr nach §
35
BRAGO
.
Normenkette:
BRAGO
§
35
;
VV-RVG Nr.
3104
Abs. 1 Nr.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2003, 204
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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