VGH Hessen - Beschluß vom 10.08.1999
5 TJ 2264/99
Normen:
BRAGO § 35 ; VV-RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2000, 69

Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts

VGH Hessen, Beschluß vom 10.08.1999 - Aktenzeichen 5 TJ 2264/99

DRsp Nr. 2004/6479

Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts

Wird ein Verfahren im Wege der Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts ohne mündliche Verhandlung beendet, entsteht kein Anspruch auf Erstattung einer Verhandlungsgebühr.

Normenkette:

BRAGO § 35 ; VV-RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2000, 69