Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Tätigkeiten in der Strafvollstreckung
KG, Beschluss vom 29.09.2005 - Aktenzeichen 5 Ws 485/05
DRsp Nr. 2007/9895
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für Tätigkeiten in der Strafvollstreckung
»Die Vergütung des im Vollstreckungsverfahren nach § 67eStGB tätigen Verteidigers bemisst sich nur nach den Gebührentatbeständen der Nr. 4200 - 4203 VV-RVG. Eine darüber hinausgehende Grundgebühr nach Nr. 4100 VV-RVG fällt insoweit nicht an.«