OLG Köln - Beschluss vom 15.05.2007
2 Ws 189/07
Normen:
RVG -VV Nr. 4100, Nr. 4102, Nr. 4301;
Fundstellen:
NStZ-RR 2007, 287

Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für auf die Teilnahme an der Bekanntgabe eines geänderten Haftbefehls beschränkte Pflichtverteidigerbestellung

OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 2 Ws 189/07

DRsp Nr. 2007/9929

Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung für auf die Teilnahme an der Bekanntgabe eines geänderten Haftbefehls beschränkte Pflichtverteidigerbestellung

Wird die Pflichtverteidigerbestellung auf die Teilnahme an einem Termin zur Bekanntgabe eines geänderten Haftbefehls beschränkt, um den für das Verfahren bestellten Pflichtverteidiger zu vertreten, fällt für den Vertreter weder eine Grundgebühr nach Nr. 4101 VV-RVG noch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV-RVG an.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4100, Nr. 4102, Nr. 4301;

Gründe: