Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands für eine richterliche Vernehmung aufgrund eines auswärtigen Rechtshilfeersuchens
KG, Beschluss vom 13.08.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 109/07
DRsp Nr. 2008/20878
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands für eine richterliche Vernehmung aufgrund eines auswärtigen Rechtshilfeersuchens
Wird ein Rechtsanwalt einem Zeugen "für die heutige Vernehmung" als Beistand beigeordnet, hat er lediglich Anspruch auf die Vergütung für eine Einzeltätigkeit (Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG); Gebührenansprüche nach Nrn. 6100, 6101 VV RVG bestehen nicht.