I.
In dem zugrunde liegenden Strafverfahren fand die Hauptverhandlung am 29.06.2005 statt. Aus dem Sitzungsprotokoll ergibt sich, dass auf die Anregung der Frau Rechtsanwältin ##, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen, die Sitzung für zehn Minuten unterbrochen wurde. Im Sitzungsprotokoll heißt es dann: "Der Täter-Opfer-Ausgleich wurde durchgeführt, welcher als Anlage zum Protokoll genommen wurde."
Aus besagter Anlage geht hervor, dass beide Angeklagte und eine weitere Person unter Leitung von Frau Rechtsanwältin ## und Frau Rechtsanwältin ## an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen haben, eine Entschuldigung ausgesprochen und angenommen wurde sowie eine Schmerzensgeldvereinbarung getroffen wurde.
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