OLG Bamberg - Beschluss vom 07.09.2007
1 Ws 584/07
Normen:
RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4;
Fundstellen:
StRR 2007, 283

Rechtsanwaltsvergütung: Sachlicher Anwendungsbereich des [Haft-] Zuschlags, Freiwillige Entwöhnungstherapie

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 584/07

DRsp Nr. 2008/20888

Rechtsanwaltsvergütung: Sachlicher Anwendungsbereich des ["Haft-"] Zuschlags, Freiwillige Entwöhnungstherapie

Schon der freiwillige Aufenthalt in einer Therapieeinsichtung schließt nach Ansicht des Senats die Annahme aus, der Beschuldigte habe sich "nicht auf freiem Fuß" befunden. Ein freiwilliger Aufenthalt ist gerade das Gegenteil eines Aufenthaltes in einer Einrichtung, bei dem man sich nicht auf freiem Fuß befindet.

Normenkette:

RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4;

Gründe:

I.

Das AG verurteilte den Angekl., dem RA J. in der Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, u.a. wegen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe; das Urteil wurde sogleich rechtskräftig.