KG - Beschluss vom 10.05.2006
3 Ws 86/06
Normen:
RVG -VV Nr. 2102;
Fundstellen:
AGS 2006, 433
RVGreport 2007, 347

Rechtsanwaltsvergütung: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

KG, Beschluss vom 10.05.2006 - Aktenzeichen 3 Ws 86/06

DRsp Nr. 2008/20886

Rechtsanwaltsvergütung: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2202 VV a.F. (jetzt: Nr. 2102 VV) gilt nur für den Fall, dass ein bislang noch nicht gerichtlich tätig gewordener Rechtsanwalt, der mit der Sache auch noch nicht befasst gewesen ist, die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels vornimmt

Normenkette:

RVG -VV Nr. 2102;

Gründe:

I.

Der Beschwerdeführer ist dem Angeklagten nach § 140 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO als Verteidiger beigeordnet worden. Das Landgericht hatte den Angeklagten am 1.9.2005 wegen Betruges in 16 Fällen und versuchten Betruges in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Eingehend am 6.9.2005 hat der Beschwerdeführer gegenüber dem Landgericht schriftlich für den Mandanten Rechtsmittelverzicht erklärt. Anschließend beantragte er die Festsetzung seiner Pflichtverteidigergebühren, darunter auch eine Gebühr nach Nr. 2202 VV a.F. (jetzt: Nr. 2102 VV) für die Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision.