KG - Beschluss vom 13.09.2006
4 Ws 93/06
Normen:
RVG -VV Nr. 2102; RVG -VV (a.F.) Nr. 2202;

Rechtsanwaltsvergütung: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

KG, Beschluss vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 4 Ws 93/06

DRsp Nr. 2007/9885

Rechtsanwaltsvergütung: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Die Gebühr der Nr. 2202 VV RVG a.F. für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit identischem Wortlaut und Regelungsgehalt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 aus Teil 2 Abschnitt 2 VV-RVG als Nr. 2102 in Teil 2 Abschnitt 1 VV-RVG überführt worden ist, gilt in Strafsachen nur für den Fall, dass ein bislang noch nicht gerichtlich tätig gewordener Rechtsanwalt, der mit der Sache auch noch nicht befasst gewesen ist, die Prüfung vornimmt.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 2102; RVG -VV (a.F.) Nr. 2202;

Gründe:

I.