Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr des Beklagtenvertreters bei Klagerücknahme
OLG Naumburg, Beschluß vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 8 WF 200/02
DRsp Nr. 2004/6451
Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr des Beklagtenvertreters bei Klagerücknahme
Wurde dem Beklagten die Klage zugestellt und erteilt er daraufhin den Prozessauftrag an den Rechtsanwalt, fällt die volle Prozessgebühr sowohl an und ist auch erstattungsfähig, wenn erst danach der Schriftsatz über die Klagerücknahme zugestellt wird.