Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
BGH, Beschluss vom 02.04.2007 - Aktenzeichen 1 StR 579/05
DRsp Nr. 2007/7533
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
Eine umfangreiche Revisionsbegründung rechtfertigt jedenfalls dann keine Pauschvergütung nach § 42 Abs. 1 Satz 5 RVG, wenn sie nicht vom Antragsteller selbst verfasst wurde.